Wenn Leistungsberechtigte des Arbeitslosengelds II umziehen, erhalten sie vom Jobcenter Darlehen für die Mietkaution. Zur Rückzahlung dieser Darlehen wird der monatliche ALG-II-Satz um 10 Prozent gekürzt – so lange, bis das Darlehen getilgt ist. Bei einer Kaution von drei Monatsmieten und einer Miete von 500 Euro dauert das drei Jahre; noch länger ist es bei Anteilen für Wohnungsbaugenossenschaften. Während dieser Zeit erhalten ALG-II-Beziehende also nicht die – ohnehin minimalen – 409 Euro, sondern nur 368 Euro. Damit soll jahrelang sowohl der Lebensunterhalt bestritten als auch gesellschaftliche Teilhabe garantiert werden. Eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zeigt, dass die Bundesregierung diese Existenzgefährdung komplett ignoriert.