@hoergen ich glaub nicht. Abs. 1 sagt: zum privaten Gebrauch. Kursmaterialien sind aber kein privater Gebrauch sondern maximal wiss. Gebrauch. Ggf. auch "nur" sonstiger Gebrauch. Und da wiederum sind nur kleine Teile erlaubt (siehe Abs. 2) Aber ich bin da selber nicht 100% sattelfest!
@kassiopeia solange er nicht damit lehrt, sondern nur damit lernt, gibt es aus meiner Sicht kein Problem damit. Bin zwar kein Jurist, aber ich denke der kleine Unterschied zwischen lehren und lernen wird es ausmachen.
@hoergen er verbreitet es aber in einem virtuellen Kursraum. Das ist nicht gestattet bzw. geht über den privaten Gebrauch hinaus. Das wäre ebenso, wenn er von dem kompletten Buch 20 Kopien für die ganze Klasse herstellen würde.
@kassiopeia achso, DAS hatte ich überlesen. Pardon. Nee verbreiten würde ich es auch nicht, wobei es gehen könnte, aber da sollte besser ein Jurist drauf schauen.
@hoergen nee, da ging es noch um was anderes: du darfst als Bibliothek nur das als Kopie anbieten, was du bereits selber im Bestand hast. Hast du es verloren, darfst du es auch elektronisch nicht mehr anbieten.