Freiberg will als erste Stadt in Sachsen ein Zuzugsverbot für anerkannte Flüchtlinge beantragen. Die Grenze des Möglichen sei überschritten, so Bürgermeister Sven Krüger. Nächste Woche Donnerstag (01.02.) befasst sich der Stadtrat mit dem Thema. Freiberg trägt bei der Verteilung von Asylbewerbern die Hauptlast im Landkreis Mittelsachsen. Wohnraum ist knapp - Kitas und Schulen überlastet. Weil sich die Flüchtlinge in zwei Stadtteilen konzentrieren, sieht Krüger auch die gesellschaftliche Entwicklung in Gefahr. Eine erfolgreiche Integration sei nicht mehr gewährleistet. Zuerst hatte die Freie Presse berichtet. Demnach habe sich Oberbürgermeister Krüger gestern nicht über das geplante Zuzugsverbot geäußert. Er hätte aber schon in seiner Neujahrsansprache vor zwei Wochen betont, dass die Kapazitäten Freibergs erschöpft seien.Die Ankündigung für die Stadtratssitzung am 01. Februar:Beschluss zur Beantragung einer negativen Wohnsitzauflage (Zuzugsbeschränkung) für das Stadtgebiet Freiberg durch Erlass des Freistaates Sachsen im Rahmen der Förderung einer nachhaltigen Integration von Ausländern in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 12 a Abs. 4 und Abs. 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) befristet bis 31.12.2019Und hier die vollständige Begründung aus der Vorlage:"Bereits seit zwei Jahren hat sich die Stadt Freiberg neben ihren kommunalen Aufgaben in erheblichem Maße mit der Integration von Flüchtlingen zu befassen. Ziel dabei ist es, die Integration der Flüchtlinge zu fördern und gleichzeitig ein respektvolles Miteinander aller in Freiberg lebenden Menschen zu gewährleisten. Mittlerweile hat sich in Freiberg ein breites Netzwerk zur Integration mit einem vielfältigen Spektrum an ehrenamtlichen Unterstützungs- und Hilfsangeboten aufgebaut. Dennoch ist in verschiedenen Bereichen eine Grenze des Möglichen erreicht bzw. überschritten. Die auf Freiberg weitgehend konzentrierte Verteilung von Menschen mit Migrationshintergrund im Landkreis Mittelsachsen steht einer erfolgreichen Integration entgegen. Dazu gibt es bislang keine Instrumente, die freie Wohnsitzwahl zu steuern.Die Folgen einer freien Wohnungswahl durch die Flüchtlinge sind für Freiberg schon jetzt kaum zu lösen und werden in den nächsten Jahren noch steigen. Die Stadt Freiberg beherbergt deutlich mehr als die Hälfte der Flüchtlinge im gesamten Landkreis, wobei gemessen an der Einwohnerzahl nur etwa 13% der Landkreisbevölkerung in Freiberg lebt. Die Stadt sieht sich vor großen Problemen insbesondere in der Bereitstellung von ausreichend angemessenem Wohnraum, von Kinderbetreuungsplätzen in Kindertagesstätten und Horten sowie von genügend Kapazitäten in Schulen. Trotz umfangreicher Investitionen in den letzten Jahren besteht ein erheblicher Fehlbedarf von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Schulen.Durch die Konzentration der Unterbringung (zentral/dezentral) auf fast ausschließlich zweiStadtteile entstehen deutlich überdurchschnittliche Anteile an Nicht-Deutsch-Muttersprachlern ineinigen Kindertagesstätten und Schulen. Es bilden sich sprachkulturelle Einheiten. Das Erlernender Sprache und Kultur im Kindesalter werden sehr erschwert. Diese räumliche Konzentrationaufzuheben, ist nahezu unmöglich, da sich zum einen die beiden Gemeinschaftsunterkünftedes Landkreises genau zwischen diesen beiden Stadtteilen befindet und nur in diesen beidenWohngebieten (sanierter Geschosswohnungsbau aus DDR-Zeiten) ausreichend Wohnungen zusogenannten KdU-Sätzen (Kosten der Unterkunft/SGBII) zur Verfügung stehen.Die Stadt Freiberg hat durch die bereits zugezogenen Flüchtlinge den Stand erreicht, dass sieihren Pflichten in der kommunalen Daseinsvorsorge besonders in den Bereichen Kinderbetreuungund Bildung kaum noch nachkommen kann. Somit wird eine weitere (unkontrollierte) Zuweisungvon Asylsuchenden zu einer nachhaltigen negativen gesellschaftlichen Entwicklung ineinzelnen Stadtgebieten führen. Zur gelingenden Integration ist ein Zuzugsstop durch Erlasseiner sogenannten lageangepassten negativen Wohnsitzauflage durch Verfügung des FreistaatesSachsen befristet bis zum 31.12.2019 notwendig. Diese Möglichkeit hat der Bundesgesetzgebermit § 12 a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) geschaffen, um den Zuzug weiterer anerkannterFlüchtlinge in eine Stadt zu unterbinden. Ziel der Maßnahme ist die Verhinderung einer sozialen und gesellschaftlichen Ausgrenzung innerhalb der von einer außergewöhnlich hohen Zuwanderung betroffenen Stadt.