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Die Ironie in dieser Meldung ist geradezu atemberaubend. Es geht um eine Frau, die an ihrem Autos Kameras angebracht hatte, die vorne und hinten die Kennzeichen der Autos vor und hinter ihr filmten. Damit sie was tun kann, wenn jemand in ihr Auto fährt beim Parken und dann abhaut. Genau das passierte dann anscheinend auch und sie legte die Videos als Beweis vor.Hier ist, was der Richter daraufhin sagte:„Nach Auffassung des Gerichtes überwiegt hier im vorliegenden Fall das Recht der gefilmten Personen auf informationelle Selbstbestimmung. Das Interesse der Betroffenen an der Aufdeckung von einer potentiellen Straftat muss hierbei zurückstehen.Wait, WHAT!?Das permanente anlasslose Filmen des vor und hinter dem geparkten Fahrzeug befindlichen Straßenraums verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in dieses Recht dar. Es geht nicht an, dass 80 Millionen Bundesbürger mit Kameras herumlaufen, um irgendwelche Situationen au... - http://blog.fefe.de/?ts=a72cbec5