@thomas erstmal checken, ob du überhaupt was machen musst. Sowas wie Blogger können durchaus auch von eine r"Familien- & Freundesausnahme" (o.ä.) profitieren, und davon ausgenommen sein.
Primär richtet sich die DSGVO ja an Unternehmen bzw. Stellen, die Daten von anderen verarbeiten.