Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wohl geurteilt, dass zwingende OPs an trans Personen als Bedingung für die Vornamens und Personenstandsänderung gegen die EU Menschenrechte verstößt. Das ist doch mal immerhin etwas.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat wohl geurteilt, dass zwingende OPs an trans Personen als Bedingung für die Vornamens und Personenstandsänderung gegen die EU Menschenrechte verstößt. Das ist doch mal immerhin etwas.
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