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13.11.2019 NachDenkSeiten: Mit 70 Prozent Menschenwürde leben – https://www.nachdenkseiten.de/?p=56320 #HartzIV #BVerfG
Gute Analyse. Vor allem: „Denn immer noch laviert des BVerfG mit seiner Entscheidung zwischen der recht eindeutigen Vorgabe des Grundgesetzes und den Interessen der politischen Parteien. Ja, mehr noch: Es führt in seinen Begründungen innerhalb des Urteils zu seiner konkreten Anwendung die im selben Urteil vorangestellte Präambel ad absurdum.“ Genau dieses.