♲ @freiheitsrechte@twitter.com: @benfooben @andreasdotorg @MatzkiH @vieuxrenard Der Bericht v @businessinsider ist gleich doppelt falsch: 1. Das Öffnen der Sendungen ist längst erlaubt. 2. Post darf nicht bei Drogenverdacht nachschauen, sondern nur bei unzustellbaren Sendungen.
Neu ist nur, dass zufällig gefundene Drogen etc. bei der Polizei abzugeben sind.
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Ute Hauth (miradlo@pirati.ca)'s status on Saturday, 13-Feb-2021 08:31:54 EST
Ute Hauth